Die KfW fördert mit verschieden Programmen die Erstellung unterschiedlicher KfW-Effizienzhaus-Niveaus. Sie haben vor ein KfW-Effizienzhaus 40, 55 (inkl. Passivhaus) oder ein KfW-Effizienzhaus 70 zu bauen? Wir als Sachverständige unterstützen Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens.

Ist für ein KfW- 70-Efizienzhaus eine Fachplanung durch Sachverständige lediglich   eine Empfehlung der KfW, muss bei der Realisierung von 40-iger und 55-iger Effizienzhäusern (inkl. Passivhäusern) eine energetische Fachplanung durch einen Sachverständigen verbindlich nachgewiesen und durchgeführt werden. Hierzu verweist die KfW auf die bundeseinheitliche Liste von Energie-Effizienz-Experten, welcher auch wir angehören.

Sie finden uns unter: www.energie-effizienz-experten.de
Hier sind wir gelistet unter der Ausstellernummer: 083021.

Die vorgenannten Fachplanungen und Baubegleitungen dürfen nur Sachverständige erbringen, welche  für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig beauftragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass vermittelte Sachverständige von Geräteherstellern, für Energieunternehmen Tätige, oder Sachverständige, welche in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, diese Leistungen nicht erbringen dürfen. Dies gilt auch für Unternehmungen, welche Lieferungen und Leistungen vermitteln.

Wir sind von der KfW als Sachverständige für energetische Fachplanung und Baubegleitung zugelassen. Unsere KfW-Beraternummer lautet: 47057.