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Welche Fördermittel gibt es wofür?
Im Zuge einer Fördermittelberatung haben wir die Möglichkeit auf mehr als 6.000 Förderprogramme zum Bauen, Modernisieren, Energiesparen und dem Einsatz regenerativer Energien, sowohl auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene zurückzugreifen.
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Ein Neubau oder eine Sanierung ist nicht nur beratungsintensiv, sondern Sie müssen dafür auch finanzielle Mittel frei machen. Es gibt in Deutschland eine riesige Förderlandschaft, die energetische Maßnahmen durch Zinsvorteile oder Zuschüsse unterstüzt.
Die Vielzahl der Anbieter ist schwer zu überschauen, da die Fördermittelgeber unterschiedliche Hintergründe haben. Bund, Länder und Kommunen, bzw. Unternehmen fördern die verschiedensten, kumulierbaren Investitionen in Energiesparmaßnahmen.
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und beraten Sie gern, welche Mittel wir speziell für Sie, unter den gegebenen Umständen beantragen können.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern.
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Baufinanzierung durch Kredite
Zur Finanzierung von Bauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen bietet sich in manchen Fällen auch ein günstiger Kredit an. Das Angebot von Banken und privaten Kreditinstituten ist sehr breit gefächert: Bausparverträge, Hypothekendarlehen, Bankkredite – schnell verliert man hier die Übersicht.
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Den Traum von den eigenen vier Wänden und dem umweltschonenden, energieeffizienten Wohnen sollte man deshalb noch lange nicht in den Wind schreiben. Vergleichsportale im Internet verschaffen einen einfachen Überblick im Dickicht des Kreditdschungels. Somit kann jeder das für ihn individuell passende Finanzierungskonzept finden. Ein Beispiel für ein solches Vergleichsportal, welches sich mitunter auf das Thema „Baufinanzierung“ spezialisiert hat, findet man unter www.kredit-vergleich.de.
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KfW-Effizenzhäuser
Die KfW fördert mit verschieden Programmen die Erstellung unterschiedlicher KfW-Effizienzhaus-Niveaus. Sie haben vor ein KfW-Effizienzhaus 40, 55 (inkl. Passivhaus) oder ein KfW-Effizienzhaus 70 zu bauen? Wir als Sachverständige unterstützen Sie bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens.
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Ist für ein KfW- 70-Efizienzhaus eine Fachplanung durch Sachverständige lediglich eine Empfehlung der KfW, muss bei der Realisierung von 40-iger und 55-iger Effizienzhäusern (inkl. Passivhäusern) eine energetische Fachplanung durch einen Sachverständigen verbindlich nachgewiesen und durchgeführt werden. Hierzu verweist die KfW auf die bundeseinheitliche Liste von Energie-Effizienz-Experten, welcher auch wir angehören.
Sie finden uns unter: www.energie-effizienz-experten.de
Hier sind wir gelistet unter der Ausstellernummer: 083021.Die vorgenannten Fachplanungen und Baubegleitungen dürfen nur Sachverständige erbringen, welche für das Bauvorhaben wirtschaftlich unabhängig beauftragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass vermittelte Sachverständige von Geräteherstellern, für Energieunternehmen Tätige, oder Sachverständige, welche in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, diese Leistungen nicht erbringen dürfen. Dies gilt auch für Unternehmungen, welche Lieferungen und Leistungen vermitteln.
Wir sind von der KfW als Sachverständige für energetische Fachplanung und Baubegleitung zugelassen. Unsere KfW-Beraternummer lautet: 47057.
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Aktuelles
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