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Erstellung öffentlich rechtlicher Bauteilnachweise gemäß EnEV/ EEWärmeG
Bauteile eines Gebäudes müssen bei Neubau oder Sanierung der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen und müssen dementsprechend nachgewiesen werden. Zudem können unter Umständen auch für das EEWärmeG bzw. für Fördermittelanträge Bauteilnachweise gefordert sein.
Sowohl für den Neubau, als auch für die Sanierung von Gebäuden bieten wir die Nachweisführung für Bauteile gemäß aktuell gültiger Energieeinsparverordnung an. -
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Leistungsbeschreibung und Kosten
Bei Bedarf ermitteln wir die U-Werte der relevanten Außenbauteile Ihres Gebäudes nach unten, gegen das Erdreich sowie nach außen horizontal und vertikal nach DIN EN ISO 6946 und vergleichen diese mit den Anforderungen der aktuell gültigen EnEV. Als Ergebnis dieser Berechnungen erhalten Sie eine detaillierte Auflistung der Konstruktionen in schriftlicher Berichtsform.
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Die Kosten betragen z.B. für einen Bauteilnachweis von homogenen Flächen 35,-€. Inhomogene Bauteilekonstruktionen wie sie z.B. bei Leichtbaukonstruktionen für Wände oder Dächer mit Gefachanteil vorkommen, erhalten Sie für 40,-€.
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Aktuelles
Barrierefreie Bad-Planungs- und Gestaltungskonzepte n. DIN 18040
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