Bauteile eines Gebäudes müssen bei Neubau oder Sanierung der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen und müssen dementsprechend nachgewiesen werden. Zudem können unter Umständen auch für das EEWärmeG bzw. für Fördermittelanträge Bauteilnachweise gefordert sein.
Sowohl für den Neubau, als auch für die Sanierung von Gebäuden bieten wir die Nachweisführung für Bauteile gemäß aktuell gültiger Energieeinsparverordnung an.
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Juni 2014 - Energieberater Denkmal
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